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Was kommt nach dem Berufsbildungsbereich?

Was kommt nach dem Berufsbildungsbereich?

So vielfältig wie unsere Teilnehmenden sind auch die Möglichkeiten, die man nach dem BBB hat. Je nach Neigung und Fähigkeiten bieten sich mehrere Möglichkeiten an.

Betriebsintegrierte Arbeitsplätze sind organisatorisch weiterhin an das zbba gebunden.
Den Beschäftigten und Betrieben steht je nach Bedarf ein Jobcoach zur Seite. Auch die Entlohnung und Versicherung der Beschäftigten erfolgt weiterhin über das zbba.

Die Kooperation für den betriebsintegrierten Arbeitsplatz wird zwischen den Betrieben und dem zbba vertraglich geregelt. Die Betriebe zahlen dem zbba für die erbrachte Dienstleistung der Beschäftigten ein vertraglich vereinbartes Entgelt.

Die betriebsintegrierten Arbeitsplätze bieten allen Beteiligten die Möglichkeit, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erst einmal zu eproben. Langfristig soll daraus aber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis entstehen. 

 

Das Budget für Arbeit hat das Ziel, werkstattberechtigten Menschen eine Beschäftigung bei Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Es umfasst einen (unbefristeten) Lohnkostenzuschuss für die Betriebe und gleichzeitig eine Begleitung durch einen Jobcoach für den Beschäftigten. 

Die Beschäftigten schließen mit dem Betrieb einen regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertrag ab und werden auch entsprechend entlohnt.

Sollte das Arbeitsverhältnis wider Erwarten nicht beständig sein, so besteht ein Rückkehrrecht ins zbba oder eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung.

 

Das Budget für Ausbildung soll Menschen eine Ausbildung bei Betrieben auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen, die einen Anspruch auf Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich haben.

Das Budget für Ausbildung umfasst u.a. Geld für eine Assistenz am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule sowie die Erstattung der Ausbildungsvergütung an die Betriebe. 

 

Möchte oder kann man noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten und benötigt den geschützten Rahmen einer WfbM, realisieren wir bereits während der BBB Zeit Praktika in der wohnortnahen WfbM. Wir beraten und begleiten die Teilnehmenden während dieser Zeit, so dass ein fließender Übergang entsteht. 

Manches Mal zeigt sich erst im Verlauf des BBB, dass der Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt noch zu groß ist und man daher erst kleine Schritte machen sollte. Durch die gute Zusammenarbeit mit den kooperierenden WfbMs können diese Zwischenschritte und Übergänge gut gestaltet und für die Teilnehmenden das richtige Tempo gefunden werden. 

Auch der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ohne jegliche Unterstützungsleistung steht den Teilnehmenden offen.

Wir beraten in diesen Fällen transparent und ehrlich, welche Vorteile, aber auch welche möglichen Nachteile durch einen direkten Einstieg ohne Unterstützung entstehen können.